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Finanzierung

Leasing

Autoleasing bedeutet, dass man ein Auto für einen längeren Zeitraum mietet.
Im Gegensatz zu einem gekauften Wagen können Sie keine Besitzansprüche geltend machen, sondern müssen das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit wieder dem Händler zurückgeben.

Man kann allerdings auch festlegen, dass Fahrzeug nach Ablauf des Leasings auch endgültig erwerben zu wollen.
In den 90er Jahren wurde Leasing sehr populär, weil viele Kunden die Autopreise zu der Zeit als viel zu teuer empfunden haben und dieses Mietverfahren einem auch ohne großen finanziellen Aufwand Mobilität ermöglicht.

Denn die Monatsraten sind relativ gering, und diese Methode macht es nahezu jedem Kunden möglich, einmal in seinem Leben tatsächlich einen Neuwagen zu fahren.
Hinzu kommt, dass sich für gewerbliche Nutzer deutliche Steuervorteile ergeben, gepaart mit einem Wagenwechsel alle zwei bis drei Jahre, so dass immer wieder das neueste Modell vor der Tür steht.

Finden Sie die richtigen Angebote

Viele Autohersteller bieten über die hauseigenen Banken ihren Kunden besondere Leasingangebote an.

Meistens ist das ein Weg, um noch günstiger als mit den herkömmlichen Leasingangeboten an das gewünschte Traumauto zu kommen.
Sie sollten jedoch in jedem Fall immer die Augen aufhalten, denn hinter den günstigen Konditionen können sich andere Kosten verstecken, die auf den ersten Blick nicht gleich deutlich werden.

Deshalb sollte man immer das Kleingedruckte solchen Angebote lesen, damit man hinterher nicht mit bösen Überrraschungen konfrontiert wird.

So sollte man darauf achten, ob die monatliche Leasingrate auch die Mehrwertsteuer sowie alle anfallenden Gebühren wie Bankgebühren etc. mit enthält, oder Sie gezwungen wären diese noch dazu zu rechnen.

Des Weiteren sollten Sie prüfen, inwiefern vorab Sonderzahlungen nötig sind, und wenn ja in welchem Umfang, und welche Kosten für mehr gefahrene Kilometer anfallen werden.
Diese Dinge gehören zu den überprüfbaren Vereinbarungen, und zwar bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Die unterschiedlichen Leasingarten

Sie sollten sich vorab überlegen, welche Form des Leasing für Sie in Frage kommt. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten:

Kilometerleasing

Das Kilometerleasing nennt sich deshalb so, weil sich die monatlich zu zahlende Rate auf Grundlage der voraussichtlichen Fahrleistung im Jahr berechnet.

Sofern die vorher festgelegte Laufleistung überschritten wird, mit sog. Mehrkilometern, dann wird jeder gefahrene Kilometer nach einem vorher festgesetzten Betrag extra berechnet.

Sollten Sie jedoch Ihre jährliche Laufleistung unterschreiten, dann bekommen Sie in der Regel für Ihre sog. Minderkilometer eine Gutschrift berechnet.
Allerdings halten es die meisten Händler so, dass Minderkilometer weniger wert sind als die Mehrkilometer. Deshalb sollten Sie von vornherein eine großzügig berechnete Jahreslaufzeit wählen, damit Sie am Ende nicht soviel draufzahlen müssen.

Es gibt auch Leasingangebote, bei denen die Minderkilometer überhaupt nicht vergütet werden.

Restwertleasing

Beim Restwertleasing wird bereits bei Abschluss des Vertrags ein Restwert berechnet, den das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragslaufzeit wahrscheinlich noch besitzen wird.

Allerdings ist dieser Restwert schwer kalkulierbar, und von Ihnen auch ebenso schwer vorhersehbar, da bei dieser Berechnung nicht nur die gefahrenen Kilometer zugrunde gelegt werden.

Sobald ihr Leasingvertrag abgelaufen ist, wird der Händler versuchen den Wagen zu einem möglichst hohen Preis wieder zu verkaufen.
Kann der Händler jedoch nicht den vorher festgelegten Restwert beim Verkauf erzielen, dann müssen Sie für den entstandenen Verlust aufkommen.

Deshalb ist es für Sie von Vorteil, wenn Sie sich selbst um einen Käufer für Ihr Fahrzeug kümmern, bevor der Händler es tut. Denn so können Sie auf Nummer Sicher gehen, dass tatsächlich der bestmögliche Preis erzielt wird.

Worauf Sie auch achten sollten, ist das sog. Andienungsrecht. Denn sollte das vertraglich vereinbart worden sein, dann sind Sie selbst gezwungen, das Fahrzeug bei einem niedrigeren Restwert selbst zu kaufen.

Fazit: Grundsätzlich ist das Kilometerleasing vorzuziehen. Denn beim Restwertleasing besteht immer die Gefahr einer unerwartet hohen Nachzahlung.
Außerdem müssen Sie sich nicht auf die Suche nach einem Käufer für Ihr Auto machen, womit Ihnen ein großer Zeitaufwand erspart bleibt.
Wichtig ist aber grundsätzlich, gut auf das Auto aufzupassen, denn Sie sind in beiden Fällen haftbar für Schäden oder Mängel am Fahrzeug.

Laufzeiten beim Leasing

Sie haben in der Regel die Wahl, ein Auto für den Zeitraum von einem, zwei, drei, vier oder fünf Jahre zu leasen.

Dabei ist ein Leasingvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren normalerweise die beste Wahl.
Schließlich sind Sie für die ersten zwei Jahre durch die Hersteller-Garantie und die Gewährleistung vor zu großen Ausgaben wegen eventuelle auftretender Schäden abgesichert und rein statistisch gesehen hat man festgestellt, dass die meisten Pannen erst bei Fahrzeugen mit einer Lebensdauer von über drei Jahren auftreten.

Und zu diesem Zeitpunkt endet dann ja aber ihr Leasingvertrag. In der Regel steckt hinter einem Leasingvertrag ja auch der Wunsch, regelmäßig ein richtig neues Auto fahren zu können.

Deshalb sollte man sich, wenn man schon einen Wagen least, dieses nicht für einen Zeitraum von fünf Jahren tun.
Denn Sie haften für alle Schäden und Mängel, und müssen sich dann auch noch mit Garantieverlängerungen und Wartungskosten herumschlagen.

Sofern Sie diese Folgekosten jedoch nicht stören, dann sollten Sie sich vielleicht besser gleich ein Auto kaufen.
Eine längere Laufzeit senkt zwar die monatliche Leasingrate, aber es kommen dafür höhere Folgekosten auf Sie zu, die Sie in ein Fahrzeug investieren, dass Ihnen nicht einmal gehört.

Höhe der Leasingraten

Die Leasingraten setzen sich je nach Modell und Hersteller aus unterschiedlichen Faktoren zusammen.

Eine Rolle spielen dabei Abnutzungsverluste, bzw. die Wertminderung des Wagens durch die Mietdauer, aber auch Komponenten wie Gebühren und ähnliches.
Vor Abschluss eines Vertrages sollten Sie zumindest in etwa versuchen, die Höhe der angenommenen Leasingraten für Ihr Wunschauto zu kalkulieren, damit Sie hinterher nicht einen zu teuren Leasingvertrag unterschreiben.

Sie können zu diesem Zweck unterschiedliche Angebote einholen und miteinander vergleichen, es gibt aber auch Internetseiten auf denen Sie ohne Angabe ihrer persönlichen Daten eine unverbindliche Kalkulation durchführen können.

Handeln beim Leasingvertrag

Bevor Sie ein Fahrzeug leasen, sollten Sie sich natürlich Gedanken darüber machen, was für ein Fahrzeug Sie eigentlich haben wollen und bei welchen Extras Ihre Prioritäten liegen.

Das ist natürlich immer Voraussetzung, egal ob Sie einen Wagen leasen oder kaufen wollen.
Beim Händler achten Sie darauf, am Besten schon beim Vorgespräch, ob Sie sich wohlfühlen oder nicht. Denn nur wenn Sie sich gut betreut und beraten fühlen werden Sie mit gutem Gefühl einen Vertrag abschließen.

Werfen Sie einen ausgiebigen Blick auf das Auto Ihrer Wahl.
Lassen Sie sich Zeit und machen Sie in jedem Fall eine oder mehrere Probefahrten, schließlich sollten Sie vollauf mit dem Fahrzeug zufrieden sein, für dass Sie in den nächsten Jahren Miete zahlen sollen.

Und es besteht auch bei den Leasingraten, genau wie beim Kaufpreis für einen Neuwagen, immer ein Handlungsspielraum für den Verkäufer bei der Preisgestaltung.

Wenn Sie sich für ein gängiges Modell entscheiden, dann brauchen Sie im Grunde nur zu den Händlern bei Ihnen vor Ort gehen und sich vorab die Angebote einholen.
Diese könne Sie dann zu Hause in Ruhe vergleichen und gegeneinander rechnen, denn manchmal locken niedrige Raten, hinter denen sich aber hohe Zusatzkosten verbergen.

Suchen Sie sich anschließend das günstigste Angebot heraus und wenden Sie sich damit an die anderen Händler, um zu versuchen dieses noch zu unterbieten.
Sobald Sie kein günstigeres Angebot mehr bekommen haben Sie den besten Preis in der Hand.

Sollte es nicht um ein allgemein vorrätiges Modell handeln, können Sie sich gegenüber dem Händler auch auf eine Internetkalkulation berufen. Sofern das Leasingangebot des besten Händlers auch wirklich Ihren Vorstellungen entgegenkommt, dann ist der Preis in aller Regel auch fair kalkuliert.

Grundsätzlich sollten Sie zum Vergleich immer die monatlich zu zahlenden Raten, die angegebene Laufzeit und die jährliche Kilometerleistung im Auge behalten.
Wenn Sie sich für das Restwertleasing entschieden haben, dann achten Sie auch auf einen möglichst realistischen Restwert, damit Sie nicht am Ende noch draufzahlen.

Tipps zum Leasingvertrag

Sobald Sie sich zum Abschluss eines Leasingvertrags entschlossen haben, wird Ihnen beim Händler nicht nur dieser, sondern auch noch eine Reihe weiterer Verträge vorgelegt.

Man wird Ihnen in der Regel einige Zusatzverträge anbieten, so zum Beispiel eine Garantieverlängerung oder eine Ausfallversicherung für plötzlich eintretende Arbeitslosigkeit oder andere Fälle, die Ihre Zahlungskraft minimieren könnten.
Sie sollten im Vorfeld überprüfen, ob Sie diese Zusatzleistungen überhaupt benötigen.
Wenn Ihnen etwas unklar ist, dann fragen Sie nach, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Die optimale Vorbereitung haben Sie, wenn Sie sich vor der Vertragsunterzeichnung mit Musterverträgen beschäftigen.
Auf diese Weise wissen Sie genau worauf Sie sich einlassen und worauf Sie achten müssen, wenn der Vertrag zum Unterschreiben vor Ihnen liegt.
Und lassen Sie sich Zeit.

Denn wenn Ihre Unterschrift einmal auf dem Papier ist, ist es zu spät wichtige Fragen zu stellen.

Normalerweise wird eine Laufzeit von 15.000 Kilometern im Jahr vereinbart. Sie können aber auch direkt eine höhere Kilometerzahl wählen, was zwar die monatliche Rate etwas ansteigen lässt, Sie aber vor überraschend hohen Nachzahlungen bewahrt.

Sie sollten darauf bestehen, dass im Vertrag die sog. GAP-Deckung mit enthalten ist.
Diese bewahrt Sie vor hohen Nachzahlungen, sollte es bei einem Vertrag ohne Anzahlung innerhalb der ersten Zeit zu einem Diebstahl oder Totalschaden kommen.
Denn in solch einem Fall zahlt die Versicherung sonst nur den tatsächlichen Wert, nicht aber den Betrag, den Sie der Leasingesellschaft tatsächlich schuldig sind.

Aber auch hier ist die Laufzeit wichtig. Denn es gibt durchaus Verträge, in denen diese Neuwerterstattung nur für die ersten sechs Monate nach Vertragsabschluss gilt, während andere diese auch bis zu 12, 18 oder sogar 24 Monate nach Vertragsabschluss abdecken, und den vollen Neupreis als Entschädigung zahlen.