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Beim Händler

Kaufvertrag

Wie jeder andere Vertrag auch, kommt ein Kaufvertrag allein durch Angebot und Annahme zustande.

Ein Kaufvertrag über ein Auto kann auch mündlich gültig sein.

Trotzdem sollte man natürlich sowohl als Verkäufer als auch als Käufer auf einem Schriftstück bestehen, nicht nur aus Beweisgründen sondern auch für eventuelle Einzelheiten und Sonderabmachungen.
Auf jeden Fall sollten alle Zusagen und Abmachungen, auch was den Preis betrifft, schriftlich festgehalten werden.

Rechtliches

Ein Kaufvertrag hat einige rechtliche Konsequenzen.

Für den Verkäufer ergibt sich laut Gesetzbuch natürlich die Verpflichtung, die im Vertrag festgehaltene Sache dem Käufer zu übereignen und zu übergeben.

Wenn jedoch, wie in vielen Fällen, keine direkte Barzahlung erfolgt, dann wird meistens ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Dieses auch aus anderen Branchen bekannte Prinzip heißt im Grunde nichts anderes, als dass der Vertragsgegenstand erst mit der vollständigen Zahlung in des Eigentum des Käufers übergeht.


Der Käufer hingegen hat natürlich die Verpflichtung, den Vertragsgegenstand bei dem Verkäufer abzunehmen und diesen entsprechend nach den Vertragsbedingungen zu bezahlen.

Vertragsrücktritt

Es gibt allerdings ein paar Gründe, die es dem Käufer erlauben, von dem ansonsten bindenden Kaufvertrag zurückzutreten:

  • Die Bestellung wird vom Händler nicht in der vorher vereinbarten Bindungsfrist ausdrücklich angenommen, oder das Fahrzeug wird nicht geliefert.
  • Der über den Verkäufer abgeschlossenen Leasing- oder Finanzierungsvertrag wird unter Einhaltung aller geltenden Fristen schriftlich widerrufen.
  • Der Käufer ist noch minderjährig und bekommt anschließend keine schriftliche Genehmigung des für ihn zuständigen Vormunds, bzw. der Eltern.
  • Der Händler hat falsche Angaben bezüglich des Fahrzeuges gemacht, bzw. der Käufer fühlte sich durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Bestellung veranlasst.
  • Der bestellte Wagen wurde auch nach überschrittener Lieferfrist sowie einer festgesetzten Nachfrist immer noch nicht geliefert. Normalerweise ist bei unverbindlichen Terminen eine Wartezeit von etwa sechs Wochen die Regel. Eine Nachfrist, die der Besteller festsetzen kann, nimmt man üblicherweise zwei Wochen.
  • Der gelieferte Wagen ist mangelhaft.