Beim Händler
Kaufpreis und Liefertermin
Worauf es bei einem erfolgreichen Neuwagenkauf natürlich besonders ankommt, sind die Vertragsverhandlungen.
Heutzutage ist der Kaufpreis wirklich in allen Fällen reine Verhandlungssache, und es liegt ganz bei Ihnen, einen möglichst guten Preis für Ihr Traumauto rauszuholen.
Preisverhandlungen
Seit dem Jahre 2001 bestehen bei einem Autokauf keine Zugabeverbote oder gar Rabattbeschränkungen mehr. Das Einzige, was den Preis eingrenzt, sind intern festgesetzte Rabattgrenzen bei den einzelnen Autohändlern selbst, die aber auch von Händler zu Händler unterschiedlich sein können.
Natürlich wird kein Verkäufer Ihnen gegenüber diese Schranken einfach so offenlegen.
Deshalb lohnt sich in jedem Fall ein gutes Stück Hartnäckigkeit gepaart mit einem objektiven Blick fürs Wesentliche. Denn wer bar bezahlt, bekommt nach einem guten Verhandlungsgespräch auf jeden Fall zwischen fünf und fünfzehn Prozent Nachlass auf den vorgegebenen Listenpreis.
Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall einen Festpreis aushandeln und diesen so bald wie möglich entweder schriftlich fixieren oder unter Anwesenheit von Zeugen durch Handschlag mündlich festlegen.
Auch in diesem Fall sollten Sie sich die Geschäftsbedingungen genau durchlesen, damit Sie sicher gehen können, dass diese keinen Preiserhöhungsvorbehalt enthalten.
Diesen sollten Sie nämlich in keinem Fall akzeptieren. Zulässig ist diese Klausel nur in dem Fall, dass die Lieferung des Fahrzeugs erst zu einem Zeitpunkt, der mehr als vier Monate weit weg liegt, stattfinden soll.
Preistransparenz
Interessant für Sie als potentieller Käufer ist auch die Tatsache, dass ein Autohändler bei seiner Preisvergabe gegenüber dem Verbraucher immer Transparenz gewährleisten muss.
Der Kunde muss immer in der Lage sein können, den Endpreis selbst errechnen zu können.
Nach diesen gesetzlichen Vorgaben sind also Ausschreibungen mit Konditionen wie beispielsweise „zuzüglich Überführung“ unzulässig, weil sie gegen die geltende wettbewerbsrechtliche Preisangabeverordnung verstoßen.
Leider kann aber durch diese Vorgabe der Verbraucher selbst keine eigenen Rechte herleiten, nur die Händlerkonkurrenz.
Liefertermin
Wenn das Fahrzeug nicht direkt beim Kauf übergeben werden kann, was eben in der Regel eine Bestellung erfordert, dann wird natürlich ein fester Liefertermin vereinbart.
In den meisten Fällen ist dieser allerdings nicht bindend, weshalb der Käufer auch bei einer Überschreitung desselben nicht zwangsläufig Rechte geltend machen kann.
Nach geltenden Regeln, die normalerweise bei Neuwagenverkäufen angewandt werden, kommt der Verkäufer erst nach einer Fristüberschreitung von mehr als sechs Wochen in unrechtmäßigen Verzug.
Deshalb sollten Sie darauf pochen, den Liefertermin schriftlich im Vertrag festzuhalten. Denn wenn dann die Lieferung nicht planmäßig erfolgt, können Sie auf jeden Fall Schadensersatz beantragen.
Das kann entweder ein Mietwagen oder eine Zahlung sein.
In solch einem Fall können Sie allerdings auch ganz vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern die Nachfrist für den Händler ohne erfolgreiche Lieferung verstrichen ist.
Aber natürlich wird sich der Verkäufer sehr einsetzen, damit Sie als Kunde bei ihm bleiben, und Ihnen in solchen Fällen von sich aus entgegenkommen.