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Beim Händler

Inzahlungnahme

Sie können natürlich auch versuchen, den Kaufpreis zu senken, indem Sie dem Händler Ihren alten Gebrauchtwagen in Zahlung geben.

Allerdings geht das nicht immer, denn ein Mercedes-Händler wird wahrscheinlich nicht Ihren gebrauchten Fiat in Zahlung nehmen.

Es geschieht nur selten, das markenfremde Autos in Zahlung genommen werden.
Sofern Sie sich jedoch wieder dieselbe Marke kaufen, sollte es kein Problem sein.

Der Fachausdruck für dieses Verfahren nennt sich Leistung an Erfüllung statt.

Mängel am Neuwagen

Wenn der neu erworbene Wagen sich als mangelhaft herausstellen sollte, dann können Sie als Käufer laut BGB vom Kaufvertrag zurücktreten.
In solch einem Fall werden natürlich beide Wagen wieder zurückgegeben und dem Käufer wird der bereits gezahlte Preis erstattet.

Wenn der Händler im Zweifelsfall den in Zahlung genommenen Wagen bereits veräußert hat, dann kann der Käufer einen Wertersatz, meistens in Form eines Geldbetrages, verlangen.

Mängel am Gebrauchten

Wenn sich jedoch der alte Gebrauchtwagen als mangelhaft herausstellt, dann stehen dem Händler Ersatzansprüche zu.

Jedoch nur beschränkt auf das in Zahlung genommene Fahrzeug, nicht hinsichtlich des ganzen Vertrages.

Der Händler könnte in dem Fall entweder eine Reparatur der Schäden verlangen, was aber dem Kunden gegenüber in den meisten Fällen als unzumutbar gilt, oder der Wagen von Ihnen als Käufer zurückgenommen werden muss und der Restpreis wiederum extra bezahlt werden muss.
Der Kaufvertrag als solcher bleibt in diesem Fall aber natürlich bestehen.

Haftungsausschluss

Sollte der Fall eintreten, dass Sie Ihren alten Wagen in Zahlung geben möchten, dann sollten Sie einen Haftungssausschluss vereinbaren.

Dafür genügt es schon, dass im Vertrag der Satz steht, dass das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird. Und gesetzlich gesehen ist dieser Zusatz auf jeden Fall zulässig, da die bestehenden Verbraucherschutzvorschriften gegenüber gewerblich ausgerichteten Verkäufern nicht in Kraft treten.


Wenn kein Haftungsausschuss besteht, dann müssen Sie als Verkäufer des alten Fahrzeugs jedoch nicht für Mängel aufkommen, die als Schäden aufgrund von Verschleiß entstanden sind.
Denn in diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Käufer als Autohändler vor dem Kauf soviel Sachverstand an den Tag legen muss, um das Auto bereits vor dem Kauf gründlich besichtigt und beurteilt zu haben.

Agenturvertrag

In manchen Fällen kann die Inzahlunggabe auch als Agenturvertrag umgesetzt werden.

Allerdings müssen Sie als Verkäufer in diesem Fall als Inzahlunggebender haften, weshalb diese Art und Weise nicht mehr so häufig gehandhabt wird.
Denn auf diese Weise hat der Händler rechtlich gesehen nur eine Vermittlerfunktion, bei der aber zumindest ein Mindestverkaufspreis garantiert werden muss.

Die Zahlung für den Neuwagen wird dann in der Höhe gestundet, und ein eventuell erzielter Mehrerlös wird vom Händler als Provision eingestrichen.
Aufgrund der Vertragslage hat dann aber der Käufer für auftretende Mängel am Fahrzeug einzustehen.

Wird auf eine Mindestverkaufspreisgarantie verzichtet, kann es Ihnen sogar passieren, dass Sie im Fall der Unverkäuflichkeit Ihres Wagens hinterher sogar noch den vollen Verkaufspreis zahlen müssen.