Beim Händler
Händlerbesuch
Wenn Sie sich also auf den Weg zu einem Händler vor Ort gemacht haben, gilt es einiges zu beachten.
Nachdem Sie bereits tiefgehende Beratungsgespräche geführt haben, empfiehlt es sich, dass Sie sich von Ihrem Berater unverbindliche Musterkalkulationen oder auch Finanzierungspläne für zu Hause mitgeben lassen.
Auf diese Art und Weise können Sich sich ganz in Ruhe im Wohnzimmer hinsetzen und gegebenenfalls zwischen unterschiedlichen Anbietern des gleichen Fahrzeugmodells einen Vergleich anstellen, ganz individuell. Was es hierbei zu berücksichtigen gilt, sind die wahrscheinlich anfallenden Kosten für eine Fahrzeugüberführung und die Zulassung.
Wichtig ist auch, dass Sie auf jeden Fall eine Probefahrt in Anspruch nehmen. Sofern Sie ernsthaftes Interesse an einem der Fahrzeuge bekunden, wird Ihnen ein guter Verkäufer selbstverständlich eine unverbindliche Probefahrt anbieten.
Durch diese sollten Sie sich zu nichts verpflichtet fühlen; sie dient einzig und allein dazu, dass Sie das Fahrzeug Ihrer Wahl richtig und von allen Seiten kennenlernen.
Gehen Sie nicht alleine zum Händler, sondern nehmen Sie immer eine Vetrauensperson mit, es muss aber auch nicht gleich der Anwalt sein.
Denn vier Augen und Ohren sehen und hören immer mehr als zwei, außerdem ist so die Wahrscheinlichkeit, sich von einem gewieften Verkäufer überrumpeln zu lassen, wesentlich geringer.
Probefahrt
Rechtlich gesehen kann es zu Problemen kommen, wenn das Fahrzeug während der Testfahrt beschädigt wird.
Wenn ein Autohändler eines seiner zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge dem Interessenten überlässt, damit dieser damit eine Testfahrt durchführen kann, dann kann man nach gültiger Rechtssprechung von einer zu Gunsten des Fahrers gehenden stillschweigenden Haftungsfreistellung ausgehen.
Denn der Fahrer muss sich zwangsläufig auf ein ihm unbekanntes Automobil einstellen und dieses auch noch auf alle Funktionen und Fähigkeiten hin testen.
Dadurch ergibt sich ein erhöhtes Unfallrisiko. Dieses hat der Händler durch eine Vollkaskoversicherung abzusichern.
Als potentieller Käufer haftet man nur im Fall von vorsätzlicher Beschädigung oder groben Fahrfehlern.
Diese allgemeine Regel würde logischerweise dann nicht gelten, wenn der Händler den Fahrer ausdrücklich auf dessen Haftung hinweist.
Garantie
Achten Sie darauf, ob der Händler oder Hersteller Ihnen eine Garantie auf das neu erworbene Fahrzeug gewährt.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt natürlich immer für zwei Jahre ab der Übergabe des Fahrzeugs, allerdings sind hier auch nur Ansprüche wegen Schäden, die bereits vor der Übergabe vorhanden waren, abgedeckt.
Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Dienstleistung des Herstellers, die auch eine Haftung für Schäden übernimmt, welche erst nach der Fahrzeugübergabe auftreten.
Somit sind Sie vor eventuell auftretenden größeren finanziellen Aufwendungen erstmal abgesichert.
Sie sollten deshalb auch im Auge behalten, dass der Umfang einer gewährten Garantie von Hersteller zu Hersteller sehr unterschiedlich ausfallen kann.
So gibt es beispielsweise Garantien, die nur einige wenige Teile am Fahrzeug absichern, oder auch nur bestimmte Mängel, wie unter anderem Durchrostung oder ähnliches.
Meistens sind an eine Garantie auch bestimmte Bedingungen geknüpft, in den meisten Fällen handelt es sich dabei um regelmäßig ausgeführte Inspektionen auf eigene Kosten in der vorgesehenen Vertragswerkstatt. Lesen Sie also auf jeden Fall das Kleingedruckte.
Ansprüche auf Garantieleistungen bestehen natürlich völlig unabhängig von Ansprüchen aus der gesetzlichen Gewährleistung heraus.