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Finanzierung

Tipps und Tricks zur Finanzierung

Häufig ist es der Fall, dass der Neuwagen nicht sofort bezahlt wird oder werden kann, und stattdessen auf Kredit erworben wird.

Auf diese Weise gleicht man den kompletten Kaufpreis mithilfe monatlicher Raten ab.
Hier gilt allerdings auch, dass man keine Ansprüche mehr auf einen Barzahlungsrabatt machen kann und natürlich weitere Kosten anfallen.

Dazu gehören in jedem Fall die Kreditkosten als auch die Kosten für die Zinsen, sowie eine Restschuldversicherung und die Bearbeitungsgebühr.

Händlerfinanzierung

Wird ein Wagen direkt durch das Autohaus, bzw. den Händler finanziert, wird immer ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht.
Das bedeutet, dass der Käufer erst dann der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs ist, sobald die Finanzierung abgeschlossen ist.

Sofern es sich bei dem Käufer um eine Privatperson handelt, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt nur auf den Vertragsgegenstand selbst, also den zu erwerbenden Wagen.
Handelt es sich jedoch um ein Unternehmen, dass dieses Fahrzeug hauptsächlich zur gewerblichen Nutzung einsetzen möchte, dann kann es auch sein, dass man den Eigentumsvorbehalt auf die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen bezieht.

Widerrufsrecht

Als privater Verbraucher haben Sie sogar noch einen besonderen Schutz.

Denn nach geltendem Recht können Finanzierungs-und Leasingverträge innerhalb einer Frist von üblicherweise zwei Woche widerrufen werden.

Wenn man diesen Weg geht, aus welchen Gründen auch immer, dann verfällt die gesamte Neuwagenbestellung.
Allerdings nur in dem Fall, dass Bestellung und Finanzierung bei ein und demselben Händler beantragt wurden.

Diese zwei Wochen beginnen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung sowie der schriftlichen Belehrung über das dem Käufer zustehende Widerrufsrecht.
Achten Sie darauf, den Widerruf schriftlich einzureichen. Es reicht völlig aus, wenn das erforderliche Schriftstück innerhalb dieser zwei Wochen abgeschickt wurde.
Dies muss jedoch im Zweifelsfall über den Poststempel nachweisbar sein, deshalb ist es immer besser, solche Schriftstücke per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Leasing

Anstatt durch eine Finanzierung können Sie auch mithilfe eines Leasing-Vertrages zu einem Neuwagen kommen.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Ratenkauf.
Leasing ist vergleichbar mit einem Mietvertrag, denn das genutze Fahrzeug muss nach Ende der Vertragslaufzeit, wobei es sich in der Regel um zwei Jahre handelt, wieder zurückgegeben werden.

Ein Nachteil beim Leasing ist, dass man als privater Kunde keine steuerlichen Vorteile für sich in Anspruch nehmen kann.
Das können nur gewerbliche Nutzer von Neuwagen.

Sollten Sie sich für das Leasen eines Neuwagens entscheiden, dann ist eine Vollkaskoversicherung zur Absicherung vor eventuell auftretender Schäden absolut Pflicht.
Denn bei einem Leasingvertrag tragen Sie als Fahrzeugführer die kompletten Haftungsrisiken für Beschädigungen und Zerstörung des Fahrzeugs durch Unfälle oder andere Vorkommnisse.