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Wissenswertes

Wissenswertes zu EU-Importen

Heutzutage überlegen auch viele Verbraucher, sich einen Neuwagen im europäischen Ausland zu kaufen und nach Deutschland zu importieren.

Dieser Schritt kann sich lohnen, denn die Preise für Neuwagen des gleichen Herstellers und des gleichen Modells schwanken in den unterschiedlichen Mitgliedsländern der EU ganz erheblich.
Das hängt teilweise mit unterschiedlich gestalteten Steuersätzen zusammen, aufgrund derer die Händler gezwungen sind, die Nettopreise für die Wagen ziemlich niedrig anzusetzen, damit auch der angestrebte Absatz von Fahrzeugen erzielt werden kann.

Finanzielle Vorteile

Wenn man sich also als deutscher Staatsbürger entschließt, seinen Neuwagen im Ausland zu erwerben, muss man dort keine Verbrauchssteuern zahlen, sondern direkt nach der Einführung in die Bundesrepublik, sprich binnen zehn Tagen, die in Deutschland anfallenden Steuern entrichten.
Daraus können sich durch geschickte Preisverhandlungen Vorteile im Umfang von 30 Prozent ergeben.

Grundsätzlich ist im geltenden EU-Recht festgehalten, dass jeder EU-Bürger in jedem EU-Land seiner Wahl ein Fahrzeug kaufen darf.
Er darf es natürlich auch in jedem Fall mit nach Hause nehmen.

Kein Autohändler darf einem EU-Bürger den Kauf eines Wagens untersagen oder ihm diesen verweigern, ebenso dürfen die entsprechenden Hersteller keine solchen Verbote den Händlern gegenüber erteilen.
Sogar deutsche Autohändler haben seit Oktober des Jahres 2005 die Möglichkeit ins europäische Ausland zu gehen und dort Neuwagen zu verkaufen.

Wenn Sie sich für einen Neuwagenkauf im Ausland interessieren, dann gibt es einiges zu beachten.
Vorab sollten Sie sich genau mit den Ausstattungsmöglichkeiten Ihres Traumautos vertraut machen und die Ihnen vorgeführten Modell sehr aufmerksam daraufhin inspizieren.

Denn nicht alle Optionen sind überall verfügbar oder heißen überall gleich.
Außerdem sollten Sie Wert auf einen umfassenden und vollständigen Kaufvertrag legen, in dem die Neuwageneigenschaften ihres zu erwerbenden Stücks festgehalten werden.
Unterschreiben Sie nie etwas, was Sie nicht genau verstanden haben!

Rechtliches

Sie sollten sich trotz des Preisvorteils bewusst sein, dass Sie mit einem Kauf im Ausland auch Risiken bezüglich Schadensabwicklung und Mängelbeseitigungen eingehen.
Denn Gewährleistungsansprüche müssen immer beim Verkäufer geltend gemacht werden, und allein die Sprache, als auch die Entfernung, können ein Durchsetzen von Ansprüchen sehr in die Länge ziehen und somit auch weitaus kostspieliger machen.

Das EU-Recht entspricht in diesem Fall aber grundsätzlich in etwa dem deutschen Recht.
Haben Sie jedoch eine Garantie des Herstellers, dann können Sie unbesorgter sein, denn diese lässt sich natürlich auch bei Vertragswerkstätten in Deutschland einlösen.

Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass Sie das beiliegende Serviceheft gewissenhaft ausfüllen, und solche Dinge wie Übergabedatum und Bescheinigung vom Händler mit Stempel und Unterschrift vorhanden sind.
Denn Sie sind in der Pflicht, den Kauf vorschriftsgemäß hier nachweisen zu müssen, ansonsten hätten die Werkstätten das Recht, ihre Garantieansprüche zu verweigern.

Re-Importe

Sie können auch in Deutschland einen Wagen aus dem Ausland erwerben, das nennt sich dann Re-Import.

Zu prüfen sind auch in diesem Fall Hersteller-Garantien und deren Umfang, sowie inwiefern Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden könnten.

Sie sollten sich nur dessen bewusst sein, dass Sie in der Regel keine Chance auf Kulanz bei eventuellen Reparaturen haben, da den Herstellern und Händlern in Deutschland diese Auslandskäufe natürlich nicht besonders gut gefallen.