Beim Händler
Bestellung
Bei einem Neuwagenkauf können Sie in den meisten Fällen davon ausgehen, dass der Händler den von Ihnen gewünschten Wagen mit der richtigen Farbe und der korrekten Ausstattung nicht vorrätig hat und deshalb direkt beim Werk vorab bestellen muss.
Allerdings ist die Bestellung nicht mit dem nach Lieferung zu schließenden Kaufvertrag identisch.
Bindungsfrist
Trotzdem ist der potentielle Käufer für eine bestimmte Zeit an seine Bestellung gebunden.
So ist es meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von den Autohändlern für entsprechende Neuwagenverkäufe gelten, festgehalten. So wird es auch von den Zentralverbänden der Händler empfohlen.
Das Ganze wird als Bindungsfrist bezeichnet.
Damit wird der Zeitraum festgelegt, in dem der Verkäufer sich darum kümmern kann, das gewünschte Fahrzeug auch in der richtigen Ausstattung zu dem von ihm vorab kalkulierten Preis zu bekommen.
Solange darf es dann auch dauern, bis der Verkäufer den Kaufvertrag abnehmen muss.
Bestellungsfristen
Die üblichen Bedingungen innerhalb der Neuwagenverkaufsregelungen sind in diesem Fall Fristen von vier Wochen bei nicht vorrätigen Wagen vorgesehen, handelt es sich um Nutzfahrzeuge, dann darf die Frist auch sechs Wochen dauern.
Sobald der Fahrzeughändler die Annahme erklärt, kommt in diesem Zeitraum der Kaufvertrag zustande.
Bisher gibt es allerdings auch ein Gerichtsurteil vom Landgericht Lüneburg, welches diese Bindungsfristen als zu lang bezeichnet.
Mithilfe moderner Kommunikationsmittel müsste es für einen Händler ein Leichtes sein, festzustellen ob er das Fahrzeug mit der entsprechenden Ausstattung geliefert bekommt.
Somit sei bereits eine Annahme nach zehn Tagen reichlich verspätet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sie sollten sich also vorab klar über die möglichen Folgen sein, wenn Sie eine Bestellung abgeben. Wenn der Wagen tatsächlich geliefert wird und Sie Ihn dann nicht mehr nehmen wollen, dann kann es sein, dass Sie ja nach Vereinbarung schadensersatzpflichtig sind.
Und diese Vorgaben gelten auch in dem Fall, dass eine Finanzierung des Wagens scheitert.
Wenn Sie also eine Bestellung aufgeben, dann achten Sie auf die Geschäftsbedingungen des Händlers, die in der Regel immer den Bestellformularen beiliegen.
Denn bei diesen handelt es sich gesetzlich gesehen um bereits formulierte Vertragsbedingungen, die Sie mit Ihrer Unterschrift als gültig anerkennen.
Allerdings gilt in diesem Fall, sofern Klauseln eingesetzt werden, die Sie als Käufer stark benachteiligen, dass diese trotzdem ungültig sind, sofern sie den geltenden Rechten des Bürgerlichen Gesetzbuches widersprechen.
Deshalb sollten Sie, sofern Sie sich nicht gut in der Materie auskennen, nichts direkt vor Ort unterschreiben.
Lesen Sie sich in jedem Fall die Geschäftsbedingungen genau durch, auch die kleingedruckten Absätze.
Sollte es passieren, dass Sie bei einzelnen Klauseln nicht sicher sind, was damit tatsächlich gemeint ist, dann sollten Sie sich diese vor Abgabe einer Unterschrift von einer unabhängigen Stelle erklären lassen.
Das kann natürlich auch ihr Rechtsanwalt sein.